Fahrradschutzstreifen auf der K 342 in Hagen

Die Stadtverwaltung Neustadt hat am 06. Mai folgendes mitgeteilt:

Die Region Hannover plant in diesem Jahr an diversen Kreisstraßen innerörtliche Fahrradschutzstreifen aufzubringen. Im Neustädter Stadtgebiet sollen entsprechende Markierungen in den Ortsdurchfahrten Bordenau, Hagen, Niedernstöcken,  Otternhagen und Poggenhagen realisiert werden. Sämtliche Schutzstreifen sollen einheitlich rot markiert werden, was eine deutlich erhöhte optische Aufmerksamkeit mit sich bringt. In Mariensee werden an der Straße Alt Mariensee Fahrradpiktogramme aufgebracht.

Die Maßnahmen im Einzelnen:

Bordenau: Am Kampe, Am Leineufer, Frielinger Straße (Kreisstraßen 335 und 339) – südliche Fahrbahn. Am Ortsausgang in Richtung Poggenhagen soll zudem eine bauliche Einengung der Fahrbahn realisiert werden.

Hagen: Hagener Straße (Kreisstraße 342) zwischen der Kreuzung Alte Feldmühle/Perlstraße und dem Ortsausgang in Richtung Mariensee – südliche Fahrbahn.

Mariensee: Alt Mariensee (Kreisstraße 342) – Piktogramme beidseitig der Straße. Da die Straßenbreite für die Aufbringung von Schutzstreifen nicht ausreicht, werden dort lediglich Fahrradpiktogramme aufgebracht. Diese verdeutlichen dem Autofahrer, dass auf der Straße Fahrradfahrer unterwegs sein können. Verkehrsrechtlich haben die Piktogramme keine Auswirkungen. Auf den Piktogrammen selbst sollte nach Möglichkeit aber kein Fahrzeug abgestellt werden.

Niedernstöcken: Hammersteinstraße (Kreisstraße 305) – südliche Fahrbahn. Am Ortsausgang in Richtung Esperke soll zudem eine bauliche Einengung der Fahrbahn realisiert werden.

Otternhagen: Otternhagener Straße, Am Berggarten (Kreisstraße 315) – westliche Fahrbahn.

Poggenhagen: Bahnhofsstraße (Kreisstraße 336) – südliche Fahrbahn.

Rechtliche Besonderheiten:

Fahrradschutzstreifen sind Teil der Fahrbahn. Anders als auf ausgeschilderten Radwegen besteht auf Schutzstreifen aber keine Benutzungspflicht für Radfahrer.

Fahrzeuge sollen den Schutzstreifen zwar nicht befahren, dürfen ihn aber in Ausnahmefällen mitbenutzen, beispielsweise zum Ausweichen bei entgegenkommenden Fahrzeugen. Beim Überholen von Radfahrern gilt ein Mindestabstand von 1,5 Metern.

Das Parken auf Schutzstreifen ist verboten. Ganz neu: Auch das Halten von Fahrzeugen ist verboten.

Erläuterung: Bisher war das Halten auf Schutzstreifen bis zu drei Minuten erlaubt. Gemäß der vor knapp zwei Wochen in Kraft getretenen StVO-Novelle wurde es verboten.

Zuwiderhandlungen gegen das Park- und Halteverbot kosten eine Strafe von 55 Euro. Wenn andere Verkehrsteilnehmer behindert der gefährdet werden, kann sich das Bußgeld auf 100 Euro erhöhen. In solchen Fällen gibt es auch einen Punkt im Flensburger Verkehrszentralregister.

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